Auf der Grundlage der eingegangenen Anträge und der geplanten Gesamtfördersumme wird jährlich ein Fördersatz festgelegt. Verspätet eingegangene Anträge und nicht beantragte Maßnahmen können daher nicht berücksichtigt werden.
- Kirchlicher Jugendplan der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Richtlinien)
- Antragsformular Kirchlicher Jugendplan unter https://www.bdkj.info/service/zuschuesse/