Zuschüsse
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Fördermöglichkeiten für Jugendprojekte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Eine Zusammenstellung des Bischöflichen Jugendamts der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Jugendstiftung JUST
Fördermöglichkeiten für schulpastorale Maßnahmen
Schulpastoral Projekte und Angebote tragen zu einem positiven Schulklima bei. Dies kann und soll sich aus in einer gemeinsamen Finanzierung der schulpastoralen Maßnahmen zeigen.
So ist es z.B. sinnvoll, wenn sich die Schule bei der Anschaffung eines sogenannten „Trauerkoffers“ beteiligt und Papier und Klebstoff sowie andere Verbrauchsgegenstände, die im Schulalltag vorhanden sein sollen, zur Verfügung stellt.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart trägt die Personalkosten der beauftragten Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger und fördert darüber hinaus schulpastorale Maßnahmen in mehreren Förderprogrammen.
Tage der Orientierung und Orientierungstage
Finanzierungskonzept für ein- und mehrtägigen schulpastorale Bildungsmaßnahmen
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart sieht für ein- und mehrtägige Maßnahmen im Rahmen der Schulpastoral (wie Tage der Besinnung und Orientierung, Exerzitien, Meditationstage, Tage im Kloster, religiöse Bildungsveranstaltungen, Projekttage, Glaubensseminare und Wallfahrten) folgendes Finanzierungskonzept vor:
| + | Zuschüsse aus Mitteln a) des Kirchlichen Jugendplans oder b) der Fördermöglichkeiten für Tage der Orientierung / Orientierungstage (nur für staatliche Schulen im Rahmen der Modellphase Schulpastoral) oder c) des Zukunftsplans Jugend – in Kooperation mit der kirchlichen Jugend(verbans)arbeit (kann nur über die Jugendarbeit beantragt werden). | + | evtl. Zuschüsse durch Dekanatsverbände, Dekanate, Kirchengemeinden, Fördervereine der Schulen, Banken, Firmen usw. |
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Alle Zuschüsse aus dem Kirchlichen Jugendplan (KJP), dem Zukunftsplan Jugend und den Fördermöglichkeiten für Tage der Orientierung/Orientierungstage müssen bis zum bis spätestens 20. Januar des jeweiligen Kalenderjahres beantragt werden bei:
BDKJ Rottenburg-Stuttgart
Zuschüsse
Antoniusstr. 3
73249 Wernau
E-Mail: Zuschüsse beim BDKJ/BJA
Telefon 07153 3001-138
Dekanatszuschüsse müssen über das zuständige Schuldekanatamt bis spätestens 10. Dezember des Jahres vor der geplanten Maßnahme beantragt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten der Diözese
Andere Fördermöglichkeiten
Über die oben genannten Fördermöglichkeiten hinaus gibt es – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – weitere Einrichtungen, die schulpastorale Maßnahmen finanziell unterstützen.
Landesjugendplan
Alle Informationen zum Landesjugendplan finden sie hier