Förderung für Jugendprojekte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart:

Zuschüsse für eigene Projekte und Aktionen geben der kirchliche Jugendplan sowie der Landesjugendplan. Alle wichtigen Informationen enthält die Broschüre GELD HER! (Stand 2022)

Auch Zuschüsse für Veranstaltungen durch den kirchlichen Jugendplan werden ab 2024 ebenso wie aus dem Landesjugendplan ausschließlich durch die Plattform „oaseBW“ (https://oase-bw.de) abgerechnet. Das bedeutet, es braucht keine Antragsstellung im Vorfeld mehr, sondern eine Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Durchführung der Veranstaltung. Dazu ist es nötig, dass man sich entscheidet, ob eine Auszahlung über den Landesjugendplan oder über den kirchlichen Jugendplan erfolgen soll. Beim Kirchlichen Jugendplan wählt man den entsprechenden Titel: 10 religiöse Maßnahme, 11 Klostertage/Taizé, 12 Pilgerreisen/Wallfahrten, 15 Tage der Orientierung mit Übernachtung oder 16 Tage der Orientierung ohne Übernachtung und kommt automatisch auf die richtige Vorlage. Unterstützung und Hilfe bei Unklarheiten gibt es in Wernau unter Zuschuss(at)bdkj-bja.drs.de

Die Jugendstiftung just  in Wernau fördert innovative Jugendprojekte mit maximal 50 Prozent Zuschuss.

Die Bischof-Moser-Stiftung unterstützt innovative pastorale Projekte und neue Formen der Glaubensvermittlung.

Und die Jugendstiftung Baden-Württemberg sponsert Projekte ab 6 Monaten Laufzeit mit 1.500 bis 10.000 €, an denen Jugendliche beteiligt und die für die Lebenswelt Jugendlicher neu sind. Projektanträge bis 15. März bzw. 15. September einreichen. Sonderförderungsprogramm bis 500 € für Projekte von Jugendinitiativgruppen zum Klima- und Umweltschutz.

Eine umfassende Datenbank  mit 610 Fördertöpfen samt Suchfenster für Förderfeld, Organisation und Region auswählbar zur Förderung von Jugendprojekten wird ebenfalls von der Jugendstiftung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Von der Bürgerstiftung Tübingen bis zum Zukunftspreis der Cornselen-Stiftung "Lernen und Lehren" gibt es sehr viele Fördermöglichkeiten.

Für die Einrichtung eines Raumes der Stille an öffentlichen Schulen können bis zu 2.000 € Zuschuss beantragt werden bei der Fachstelle Schulpastoral entsprechend den Richtlinien. Sandra Engler freut sich über eine Kontaktaufnahme vor der Antragsstellung und bei konzeptionellen Fragen über die Fachstelle Schulpastoral.

Die action 365 ist eine ökumenische Bewegung, in der sich evangelische und katholische Christ:innen jeden Tag im Jahr (deshalb "action 365") biblisch inspiriert, für eine Veränderung der Welt engagieren.
Gefördert werden einmal jährlich Projekte, die Menschen auf der Suche nach Spiritualität begleiten, aber auch internationale Kontakte mit Menschen aus anderen Ländern, Religionen und Kulturen.  https://www.becker-staritz-preis.de

Die Service-Stelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg fördert Projekte, welche die aktive Mitgestaltung der Gesellschaft durch politische Partizipation und freiwilliges Engagement junger Menschen fördern mit Beiträgen von 4 000 bis 22 500 €.

Für eine Kooperation zwischen Kirche und Schule können bis zu 500 € Zuschuss beantragt werden im Förderprogramm Kirche und Schule samt Antrag.