Seelsorge an der Schule

Schulseelsorge ist der Dienst von Christen und Christinnen an Schulen.

Sie unterstützt die Gestaltung des Schullebens im Sinne einer Kultur, in der Menschen füreinander sorgen und Leben miteinander teilen (“caring and sharing community“). Alle am Schulleben Beteiligten können eine Beitrag im Sinne der Schulseelsorge/Schulpastoral leisten.

Als Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger werden in der Diözese Religionslehrkräfte bezeichnet, die sich  über mehrere Jahre hinweg in der Schulseelsorge qualifiziert haben und die vom Bischof für diesen Dienst beauftragt wurden.

Etwa 90 Religionslehrer:innen und pastorale Mitarbeiter:innen arbeiten derzeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart an mehr als 100 Schulen in allen Schularten als Schulseelsorger:innen. Sie entwickeln an ihren Schulen jeweils ein passendes schulseelsorgliches Konzept, das den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schule entspricht. Für menschliche Freuden und Sorgen haben sie ein offenes Ohr, begleiten und gestalten Anlässe im Schul- und Kirchenjahr mit und sind in Not- und Krisensituationen für andere da. Durch die Kooperation mit außerschulischen Partner:innen tragen sie dazu bei, die Vielfalt der Angebote auszuweiten und die Schulen weiter in ihren Sozialraum hinein zu vernetzen.

Schulseelsorge-/Schulpastoralaufträge können nur an Schulen verankert werden, an denendie Schulleitung die Anliegen und Arbeitsfelder der Schulseelsorge unterstützt.

weitere Bestandteile des Arbeitsfeldes sind: 

  • der Aufbau eines Schulpastoralteams an der Schule,
  • die Durchführung von schulpastoralen Angeboten und Projekten,
  • eine inner- und außerschulische sowie ökumenische Vernetzung der schulpastoralen/schulseelsorgerlichen Initiativen,
  • Mitarbeit im Kriseninterventionsteam der Schule,
  • die Zusammenarbeit mit Dekanatsbeauftragten Schulpastoral/Kirche und Schule (sofern im Dekanat vorhanden).

Die Schulseelsorge-/Schulpastoralaufträge werden befristet im Umfang von ein bis vier Deputatsstunden vergeben.

Einen Schulseelsorge-/Schulpastoralauftrag können unter diesen Bedingungen pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kirchliche und staatliche Religionslehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten.

Voraussetzungen 

Schulseelsorger:innen haben erfolgreich eine Weiterbildung Schulpastoral/Schulseelsorge absolviert.

Vorausgesetzt ist die Zustimmung der Schulleitung, ein Schulpastoralteam sowie die Kooperation mit der Fachschaft Religion. Zwischen der Schulleitung, der Schulseelsorgerin/dem Schulseelsorger und der Fachstelle Schulpastoral, gegebenenfalls zusammen mit dem zuständigen Schuldekanatamt, wird in einem Gespräch eine Kooperationsvereinbarung getroffen.

Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger erstellen auf Anfrage einen Jahresbericht und nehmen jährlich an einer Jahrestagung Schulpastoral teil.

Informationen für Schulleitungen

Informationen für Schulleiterinnen und Schulleiter (Verlängerungsantrag)

 

Wirksamkeit von Schulseelsorgeaufträgen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Die vorliegende Studie „Evaluation der Schulpastoralaufträge im Rahmen der Modellphase Schulpastoral in der Diözese Rottenburg Stuttgart“ wurde 2017-2018 von Prof. Dr. M. Ebertz und Janka Höld vorgelegt. Ausgewählte Ergebnisse der Studie können Sie hier nachlesen.