Ganztagsschule

Ab dem Schuljahr 2014/15 starten in Baden-Württemberg Ganztags-Grundschulen nach einer neuen gesetzlichen Regelung. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern gehört bei diesem Konzept wesentlich dazu. Die Fachstelle Kirche und Schule stellt auf dieser Seite grundlegende Informationen zur Verfügung und gibt Tipps.

Ganztagsschule öffnen - Netzwerke bilden

Am 27. April 2015 wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und den Kirchen zur Zusammenarbeit in Ganztagesschulen unterzeichnet. Die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden, der kirchlichen Jugendarbeit und den Schulen kann auf diesem Hintergrund finanziell unterstützt und weiter entwickelt werden. Zahlreiche Praxisbeispiele stehen bereits für Kooperationswillige zur Verfügung. Sie werden in der Praxishilfe „Kirche und (Ganztags-) Grundschule als Partner“ neben detaillierten Basisinformationen vorgestellt.

Die ansprechende Handreichung kann per E-Mail bestellt werden:
info(at)ganztag.de

Die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Ganztagsschule gem. §4a Schulgesetz und die Praxishilfe Kirche und (Ganztags-)Grundschule als Partner stehen als Downloads zur Verfügung.

Broschüre „Kirche am Ort – Kooperation mit (Ganztags)Schulen“

Die Schule hat sich in den letzten Jahren insbesondere durch den zunehmenden
Ausbau der Ganztagsschule rasant verändert. Für Kirchengemeinden, (Jugend)verbände,
Religionslehrer und -lehrerinnen, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter ist der sich verändernde pastorale Ort Schule Chance und Herausforderung zugleich. 177 Ganztagsschulen nach dem neuen Modell starten zum Schuljahresbeginn 2014/2015. Viele weitere werden in den kommenden Jahren folgen.

In der Broschüre „Kirche am Ort – Kooperation mit (Ganztags)Schulen“ wollen wir zum einen über die Ganztagsschulen nach neuem Modell, an Grundschulen und an den Grundstufen der Förderschulen informieren, zum anderen wollen wir mit der Darstellung gelungener Kooperationsbeispiele Mut und Lust machen, sich am pastoralen Ort Schule zu engagieren.

Die Broschüre „Kirche am Ort – Kooperation mit (Ganztags)Schulen“ finden Sie unter Downloads

Kooperation mit außerschulischen Partnern als wichtiger Baustein

Das neue Gesetz bietet bessere Möglichkeiten, als jemals zuvor für die Kooperation mit Schulen. Im Gesetz ist klar formuliert: Schulen „sollen mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten“. Die neue Ganztagsschule ist, so auch die Zitate führenden Politiker, ohne Kooperation kaum denkbar.

Echtes Neuland in der Kooperation ist die Regelung zur Monetarisierung: Erstmals können interessierte Schulen Gelder erhalten, um für die Kooperation mit außerschulischen Partnern auch Geldbeiträge, beispielsweise für hauptamtliche Stellenanteile in der schulbezogenen Jugendarbeit, bereitzustellen. Damit könnte perspektivisch ein großes Betätigungsfeld für die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit entstehen.

Im Kultusministerium arbeitet seit Anfang 2012 eine Unterarbeitsgruppe „Kooperation mit außerschulischen Partnern“ an einer gemeinsamen Erklärung, die Sommer von vielen Partnen unterzeichnet werden soll.