Grundschule verändert sich: Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung betrifft auch uns.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 an haben neu eingeschulte Kinder auch in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung der Grundschule.

Dies gilt an fünf Tagen der Woche und für acht Stunden am Tag. Daraus ergeben sich 40 Zeitstunden pro Woche, die Schüler:innen in der Ganztagesbildung verbringen (können). Zusätzlich werden die Schließzeiten der Schule angepasst, sodass die Schule künftig nur noch 4 Wochen im Jahr geschlossen sein wird.

Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, die rhythmisierte Ganztagsschule im Land nicht nur flächendenkend, sondern vor allem auch qualitativ hochwertig auf- und auszubauen. Durch dieses Angebot soll die Bildungsgerechtigkeit verbessert werden sowie die individuelle Leistungsfähigkeit gesteigert werden.

Bedingt durch diese Veränderung wächst die Zeitspanne, in der Schüler:innen ihren Tag in der Schule verbringen. Für die evangelische Landeskirche in Württemberg und für die Diözese Rottenburg-Stuttgart rückt daher der Begegnungsort Schule immer mehr in den Focus. Für die Kirchen wird es elementarer, ihren Beitrag zu Bildungsgerechtigkeit, der Herausforderung, Familien zu unterstützen sowie Schüler:innen zu fördern, in der Ganztagesbildung einzubringen. 

Wir möchten an den Schulen vor Ort präsent sein. In ökumenischer Zusammenarbeit setzen wir bewusst Schritte in die Zukunft der Ganztagesbildung.

Durch bereits bestehende und neu entstehende Angebotsstrukturen an Schulen kann Kirche so ihren Beitrag zu einem gelingenden Aufwachsen von jungen Menschen beitragen.

Im Folgenden finden Sie dazu bewährte Angebote und künftige Möglichkeiten.

 

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